Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Olten-Gösgen

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 01.01.2013 nimmt die zuständige KESB einen Teil der Aufgaben der zuvor geführten Vormundschaftsbehörden der Gemeinden wahr. Entscheide über die Interessen von schutz- und hilfebedürftigen Menschen werden seither von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) getroffen.

Für die Gemeinden der Sozialregion Untergäu ist die KESB Olten-Gösgen zuständig.

KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23
Postfach
4601 Olten
Telefon: 062 311 86 77

Meldungen und Mitteilungen über Gefährdungen von Kindern und Erwachsenen sind an die KESB Olten zu richten. In dringenden Fällen ausserhalb der Arbeitszeiten ist der Pikettdienst der KESB über die Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn erreichbar (Telefon 032 627 71 11).

Die Sozialregion Untergäu führt weiterhin selber die Abklärungen zu Gefährdungsmeldungen durch. Zudem werden Berufsbeistandschaften im Auftrag der KESB Olten-Gösgen geführt.

Private Beistände finden auf den folgenden Seiten ebenfalls Informationen und Unterlagen.