Unterhaltsvertrag

Die Erstellung eines Unterhaltsvertrages ist freiwillig, jedoch kostenpflichtig. Die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, liegt bei den Eltern. Der Kindsunterhalt wird durch verheiratete, in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern in der Regel gemeinsam bestritten. Im Falle einer richterlichen Trennung oder einer Scheidung entscheidet das Zivilgericht über die Unterhaltsbeiträge und ist für die Genehmigung von Unterhaltsverträgen zuständig. Für unverheiratete Eltern besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Das Ausarbeiten eines Unterhaltvertrags wird empfohlen, insbesondere wenn die Eltern nicht miteinander im gleichen Haushalt leben.

Melden Sie sich zur Beratung und Unterstützung für die Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages bei der folgenden Beratungsstelle:
Adesso – Soziale Arbeit in der Familie GmbH
Ziegelfeldstrasse 1
4600 Olten
Telefon: 062 207 00 10

Für einen Unterhaltsvertrag werden pauschal Fr. 1’400.00 von der Beratungsstelle in Rechnung gestellt. Für Personen, bei welchen diese Kostenfolge zu finanziellen Schwierigkeiten führt, wurde eine Härtefallregelung ausgearbeitet.

Ein Unterhaltsvertrag erlangt Gültigkeit, wenn dieser durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigt wird.