Asyl
Alle solothurnischen Einwohnergemeinden sind angehalten und verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen. Der Regierungsrat legt periodisch die Schlüsselzahl fest, nach der den Einwohnergemeinden bzw. den Sozialregionen asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen im Verhältnis zur Einwohnerzahl zugewiesen werden.
Die Gemeinden bzw. die Sozialregionen haben die Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Personen zu gewährleisten.
Flüchtlinge
Die Betreuung von Personen, deren Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren anerkannt worden ist, obliegt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bzw. der zuständigen Sozialregion.