Antrag für eine Beistandschaft

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und gewichtet die Selbstbestimmung und Individualität der schutzbedürftigen Erwachsenen stärker als das alte Recht. Das Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Situation und den Schutz erwachsener Personen, welche aufgrund eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst besorgen können.

Leidet eine Person beispielsweise unter Altersgebrechen, an einer psychischen Krankheit oder an einer geistigen Behinderung, ist ihre Urteilsfähigkeit unter Umständen eingeschränkt oder nicht mehr gegeben. Eine urteilsunfähige Person kann wichtige persönliche oder finanzielle Angelegenheiten oftmals nur ungenügend erledigen. Hier kann die Errichtung einer Beistandschaft sinnvoll sein.

Beratungsstellen bieten alternative Möglichkeiten

Wir empfehlen insbesondere Seniorinnen und Senioren die Beratung und Unterstützung (Administration, Rechnungen) bei der Pro Senectute, Fachstelle Olten-Gösgen.

Familien können sich auf der Familienberatung der Stiftung Arkadis beraten lassen.

Beachten Sie die weiteren Unterstützungs- und Beratungsangebote! Möglicherweise können Sie auf diesem Weg schnell und unkompliziert Hilfe bekommen, ohne dass eine Beistandschaft notwendig ist.

Antrag Errichtung Beistandschaft auf eigenes Begehren

Falls alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie bei der KESB Olten-Gösgen einen Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft auf eigenes Begehren stellen.

  • Beschreiben Sie in Ihrem Antrag möglichst genau, wo Sie Unterstützung benötigen.
  • Notieren Sie Ihre Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefonnummer).
  • Legen Sie allenfalls Arztzeugnisse oder Berichte bei.
  • Senden Sie alles an die KESB Olten-Gösgen.