Unterstützung durch Sozialhilfe

Anspruch

Sie haben Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung durch die Sozialen Dienste, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer unserer sieben Gemeinden (Boningen, Fulenbach, Gunzgen, Hägendorf, Kappel, Rickenbach, Wangen bei Olten) haben und sich in einer Notlage befinden. Falls Sie sich in einer Notlage befinden, wenden Sie sich rechtzeitig an die Sozialen Dienste.

Sozialhilfeleistungen werden nur für die Gegenwart und sofern die Notlage anhält für die Zukunft ausgerichtet, nicht jedoch für die Vergangenheit.

Hilfeleistung

  • Beratung und Betreuung
  • Auskünfte über Hilfsmöglichkeiten
  • Finanzielle Unterstützung

Was müssen Sie tun?Um den Anspruch auf Sozialhilfe zu prüfen, ist das Gesuch für Sozialhilfe auszufüllen und mit allen Beilagen während den Öffnungszeiten bei der Sozialregion Untergäu persönlich einzureichen. Sie werden danach von der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter zu einem Erstgespräch eingeladen.

Es können nur Personen unterstützt werden, welche gemäss den gesetzlichen Vorgaben die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.