Gemeinsame elterliche Sorge

Am 01.07.2014 ist die Gesetzesänderung zur elterlichen Sorge in Kraft getreten.

Vaterschaft und elterliche Sorge werden in einem ersten Schritt beim zuständigen Zivilstandsamt anerkannt und geregelt.

Zuständig: Zivilstandsamt Olten-Gösgen, Postfach, Hauptgasse 25, 4603 Olten,
Telefon: 062 311 87 81 / Fax: 062 311 87 80 / E-Mail

Merkblätter / weitere Informationen:

Merkblatt für nicht miteinander verheiratete Eltern
Merkblatt für geschiedene Eltern
Merkblatt Erziehungsgutschriften
Formular Antrag gemeinsame Elterliche Sorge

Anerkennung der Vaterschaft

Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann rechtlich als Vater und wird automatisch als solcher im Geburtsregister eingetragen.

Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der biologische Vater das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen und wird dadurch auch ‹rechtlich› Vater. Anerkennt derbiologische Vater das Kind nicht freiwillig, wird eine Vaterschaftsklage beim Gericht eingereicht und die rechtliche Vaterschaft in einem Urteil festgestellt.